Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt

26.08.2013

Gegen die Vereinbarkeit der Einbeziehung des Mindestelterngeldes in
den Progressionsvorbehalt wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Mittlerweile wurde das Aktenzeichen beim BVerfG bekannt – es lautet: 2 BvR
2604/09.

Betroffene sollten daher gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch
einlegen und auf die anhängige Verfassungsbeschwerde hinweisen. In diesen Fällen
ruht das Einspruchsverfahren kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.