Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

26.08.2013

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
beschlossen.

Neben der bereits in 2011 wirksam werdenden Erhöhung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sind ab 2012 u. a.
folgende Erleichterungen vorgesehen:

  • Die Einkünfte- bzw. Bezügegrenze (bisher 8.004
    Euro jährlich) für die Anerkennung volljähriger Kinder fällt vollständig
    weg; entscheidend für die Gewährung von Kindergeld/ Kinderfreibetrag ist
    nunmehr ausschließlich, dass das Kind keiner vollen Erwerbstätigkeit
    nachgeht.

  • Kinderbetreuungskosten sollen künftig unabhängig
    von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als
    Sonderausgaben abgezogen werden können.

  • Arbeitnehmer, die daneben lediglich nicht der
    Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte oder Vermietungserträge von
    höchstens 13.000 Euro (Ehegatten 26.000 Euro) jährlich erzielen, können
    künftig Einkommensteuer-Erklärungen für 2 Jahre abgeben.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden.