Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen
26.08.2013Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
beschlossen.
Neben der bereits in 2011 wirksam werdenden Erhöhung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sind ab 2012 u. a.
folgende Erleichterungen vorgesehen:
-
Die Einkünfte- bzw. Bezügegrenze (bisher 8.004
Euro jährlich) für die Anerkennung volljähriger Kinder fällt vollständig
weg; entscheidend für die Gewährung von Kindergeld/ Kinderfreibetrag ist
nunmehr ausschließlich, dass das Kind keiner vollen Erwerbstätigkeit
nachgeht. -
Kinderbetreuungskosten sollen künftig unabhängig
von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als
Sonderausgaben abgezogen werden können. -
Arbeitnehmer, die daneben lediglich nicht der
Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte oder Vermietungserträge von
höchstens 13.000 Euro (Ehegatten 26.000 Euro) jährlich erzielen, können
künftig Einkommensteuer-Erklärungen für 2 Jahre abgeben.
Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden.
