Steuerschlupfloch für „Cash-GmbHs“ geschlossen

26.08.2013

Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht.

Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht.