Steuerliches Maßnahmenpaket
26.08.2013Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und
bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes
geplant:
-
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 €
auf 1.000 € -
Bei der Berücksichtigung von
Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung „berufliche oder private
Veranlassung“ verzichtet werden -
Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei
der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden -
Die Nachweise für die Berücksichtigung der
Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
und PKW sollen vereinfacht werden -
Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen
reduziert werden -
Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die
Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder
Spenden zu berücksichtigen sind -
Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten
Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden -
Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen
künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine
Einkommensteuererklärung abzugeben.
(siehe dazu auch:
Bundesfinanzministerium)
