Steuerliches Maßnahmenpaket

26.08.2013

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und
bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes
geplant:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 €
    auf 1.000 €

  • Bei der Berücksichtigung von
    Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung „berufliche oder private
    Veranlassung“ verzichtet werden

  • Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei
    der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden

  • Die Nachweise für die Berücksichtigung der
    Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    und PKW sollen vereinfacht werden

  • Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen
    reduziert werden

  • Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die
    Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder
    Spenden zu berücksichtigen sind

  • Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten
    Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden

  • Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen
    künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine
    Einkommensteuererklärung abzugeben.

(siehe dazu auch:
Bundesfinanzministerium
)