Nachweis von Krankheitskosten soll gesetzlich geregelt werden

26.08.2013

Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für bestimmte vorbeugende
Maßnahmen, wie z. B. Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutische Behandlungen,
Frischzellenkuren o. Ä. sind nur unter strengen Voraussetzungen – durch ein
amtsärztliches Gutachten, das vor Beginn der Maßnahme erstellt wurde –
anzuerkennen. Obwohl der BFH dies für unzulässig erklärt hat, sollen diese
Regelungen im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 nunmehr gesetzlich
festgeschrieben werden (Entwurf eines neuen § 64 EStDV).

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll noch vor der Sommerpause
verabschiedet werden.