Kosten für ein (Erst-)Studium können beim Finanzamt als Werbungskosten erklärt werden!

26.08.2013

Nach Einführung von Studiengebühren sind die Kosten für ein Hochschulstudium
enorm in die Höhe gegangen. Die entstehenden Aufwendungen wirken sich häufig
mangels entsprechender eigener Einkünfte steuerlich nicht aus. Für Studierende
mit keinem oder nur geringem Einkommen besteht aber die Möglichkeit, die Kosten
für das (Erst-)Studium im Rahmen von Werbungskosten beim Finanzamt für spätere
Zeiten festhalten zu lassen, u. zw. entweder in einer Einkommensteuererklärung
oder in einer gesonderten Erklärung zur Feststellung des verbleibenden
Verlustvortrags.

Sind die Werbungskosten höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) und
höher als die steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr, entsteht ein Verlust,
der vom Finanzamt im Steuerbescheid zunächst nur festgestellt wird. Dieser
Verlust kann später nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer
Berufstätigkeit mit dann positiven Einkünften verrechnet werden, sodass sich im
Nachhinein doch noch eine Steuerersparnis ergibt.

Zu den Studienkosten zählen beispielsweise Studien- bzw. Semestergebühren,
Fahrten zur (Fach-)Hochschule, Kosten für Repetitorien und Fortbildungskurse,
Studienmaterialien (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren etc.), Kosten für
Exkursionen und vieles mehr. …

Für Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene
Berufsausbildung absolviert haben, hat der BFH mit Urteil vom 18.06.2009 (Az.:
VI R 14/07) entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein
Erststudium immer Werbungskosten darstellen.

Für Studierende, die bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen
können, ist ein Revisionsverfahren beim BFH (Az.: VI R 7/10) anhängig. Darauf
sollte im Einspruch hingewiesen und gleichzeitig das Ruhen des
Rechtsbehelfsverfahren nach § 363 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bis zur
endgültigen Entscheidung des BFH beantragt werden.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der
Lohnsteuerhilfevereine – BdL – vom 14.07.2010)