Kindergeld für Bundesfreiwilligendienst?

26.08.2013

Nach dem Ende der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes zum 30.06.2011
wurde zum 01.07.2011 der Bundesfreiwilligendienst und der Internationale
Jugendfreiwilligendienst eingeführt.

Im Rahmen eines Steueränderungsgesetzes ist vorgesehen, diese neuen
Freiwilligendienste in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG zu
berücksichtigen. Dass bedeutet, dass es künftig auch in diesen Fällen Kindergeld
geben wird.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Familienkassen mit Schreiben
vom 24.06.2011 angewiesen, offene Kindergeldanträge zu den o. g.
Freiwilligendiensten zurückzustellen, bis das parlamentarische Verfahren
abgeschlossen ist (nach derzeitigem Planungsstand November 2011).