Erstattungszinsen sollen per Gesetz steuerpflichtig werden

26.08.2013

Nachdem der BFH die vom Finanzamt zu zahlenden Zinsen auf
Einkommensteuererstattungen für nicht steuerpflichtig erklärt hatte, soll – wie
bekannt geworden ist – eine entsprechende Regelung in das Jahressteuergesetz
2010 aufgenommen werden. Danach sollen alle Erstattungszinsen i. S. des § 233a
Abgabenordung generell als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte behandelt werden.
Gelten soll dies für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide.

Das JStG 2010 soll voraussichtlich Ende November 2010 verabschiedet werden.